Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 22.01.2008

Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5233
VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07 (https://dejure.org/2008,5233)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2008 - 2 K 1190/07 (https://dejure.org/2008,5233)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - 2 K 1190/07 (https://dejure.org/2008,5233)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Tschechische Fahrschulerlaubnis und Fahrschul- bzw. Zweigstellenerlaubnis in Deutschland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Betreiben einer Fahrschule in der Bundesrepublik Deutschland mit einer tschechischen Fahrschulerlaubnis ohne weitere Erlaubnis; Erforderlichkeit einer Einholung einer Fahrschulerlaubnis oder einer Zweigstellenerlaubnis für den Betrieb einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FahrlG § 10 § 14; EG Art. 43, Art. 48
    Europarecht; Berufsrecht Fahrlehrer; nicht gewerblicher Kraftfahrzeugsachverständiger - Fahrschulerlaubnis; Tschechien; tschechisch; Fahrschule; Erlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Eine in Tschechien erteilte Genehmigung zum Betrieb einer Fahrschule berechtigt nicht dazu, ohne weitere Erlaubnis in Deutschland eine Fahrschule zu betreiben

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrschulerlaubnis gilt nicht in Deutschland

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.1992 - 14 S 2038/91

    Die Mitnahme von Begleitpersonen bei gewerbsmäßigen Tiertransporten ist

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07
    Dies schließt indes einen Rückgriff auf Regelungen, die allgemein für gewerbliche Betätigungen gelten, nicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 1.12.1992 - 14 S 2038/91 - DÖV 1993, 203).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2003 - 9 S 2037/03

    Fahrlehrer - Fahrschulausbildungsverbot an einem bestimmten Ort

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat insoweit in seinem Beschluss vom 21.10.2003 (9 S 2037/03) ausgeführt: "Das Fahrlehrergesetz vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1336, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2001, BGBl. I S. 3762) enthält, anders als die Gewerbeordnung (dort § 15 Abs. 2 GewO), keine Regelungen über die Schließung von Betriebsstätten oder von Unterrichtsräumen.
  • OVG Thüringen, 06.06.2002 - 2 EO 80/01

    Personenbeförderungsrecht; Rechtsgrundlage für Gewerbeuntersagung im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07
    Das Gewerberecht enthält in § 15 GewO den allgemeinen gewerberechtlichen Grundsatz, dass die zuständige Behörde die Befugnis hat, ein Gewerbe zu dessen Ausübung eine Erlaubnis, Genehmigung, Konzession oder Bewilligung erforderlich ist, zu verhindern, wenn es ohne diese Zulassung betrieben wird (vgl. auch OVG Thüringen, Beschluss vom 06.06.2002 - 2 EO 80/01- DÖV 2003, 87).
  • BVerwG, 29.11.1982 - 5 B 62.81

    Fahrlehrererlaubnis - Pflichten des Fahrlehrers - Gröbliche Pflichtverletzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.02.2008 - 2 K 1190/07
    Demgemäß (§ 15 Abs. 2 Satz 1 GewO) kann die zuständige Behörde jemandem, der ohne die erforderliche Fahrschulerlaubnis (§ 10 Abs. 1 FahrlG) eine Fahrschule betreibt, den Betrieb untersagen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.11.1982 - 5 B 62/82 - DÖV 1983, 735).".
  • VG Darmstadt, 19.04.2018 - 3 L 4339/17

    Fahrschulerlaubnis

    Dies schließt indes einen Rückgriff auf Regelungen, die allgemein für gewerbliche Betätigungen gelten, nicht aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 21.10.2003 - 9 S 2037/03 -, GewArch 2004, 34 [VGH Baden-Württemberg 21.10.2003 - 9 S 2037/03] ; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris).

    Der Betrieb einer (zweiten) Fahrschule in einem anderen Mitgliedstaat durfte im konkreten Fall zwar nicht untersagt werden; der EuGH setzte dabei aber stillschweigend voraus, dass der Betrieb durchaus von einer "weiteren Bewilligung" abhängig gemacht werden darf (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O.).

    Somit streiten für das besondere öffentliche Interesse auch das Leben, die körperliche Unversehrtheit und das Eigentum der anderen Verkehrsteilnehmer, im Übrigen auch während des praktischen Fahrschulbetriebs, sowie derjenigen Personen, die von einem Fehlverhalten im Straßenverkehr betroffen sein können (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris).

  • VG Karlsruhe, 17.04.2008 - 2 K 1787/07

    Fahrschulerlaubnis; Unzuverlässigkeit des Bewerbers; Verurteilung wegen

    An die Zuverlässigkeit eines Fahrschulinhabers sind hohe Anforderungen zu stellen, denn der ordnungsgemäße Betrieb einer Fahrschule soll die ordnungsgemäße Ausbildung der Fahrschüler im Interesse der Sicherheit des Straßenverkehrs und zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit sicherstellen (VG Karlsruhe, Urt. v. 08.07.1999 - 6 K 1842/98 -, juris Rn. 17; vgl. auch VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2008 - 2 K 1190/07 -, juris Rn. 21).
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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07.KO   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7921
VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07.KO (https://dejure.org/2008,7921)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22.01.2008 - 2 K 1190/07.KO (https://dejure.org/2008,7921)
VG Koblenz, Entscheidung vom 22. Januar 2008 - 2 K 1190/07.KO (https://dejure.org/2008,7921)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gesetzlicher Vorbehalt zur Festlegung der Anspruchsvoraussetzungen für Versorgungsleistungen von Beamten; Zulässigkeit von lebenspartnerschaftlichen Zusicherungen auf den Unterhaltsbeitrag nach § 22 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG); Verletzung des allgemeinen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Lebenspartner von verstorbenen Beamten haben keinen Anspruch auf die Witwerpension

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Lebenspartner eines Beamten hat keinen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Mit Beschluss vom 20. September 2007 (2 BvR 855/06) hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2007 nicht zur Entscheidung angenommen.

    Auf dieses und die dortige Nachweise, insbesondere auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (2 BvR 855/06) wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen.

    Da die Verfassung selbst eine Unterscheidung zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft vornimmt, kann einem Normgeber, der diesem Unterscheidungsmuster folgt, eine willkürliche Ungleichbehandlung beider Gemeinschaftsformen nicht vorgeworfen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Ein weiterer tragfähiger Differenzierungsgrund ist, dass sich Lebenspartner anders als Eheleute nicht auf das Alimentationsprinzip berufen können (vgl. nochmals BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Beide Gruppen sind hinsichtlich der tatsächlichen Lebensverhältnisse und der auferlegten Rechtspflichten zu vergleichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO dargelegt (vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Vielmehr stützt die Kammer ihr Urteil im Kern auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. September 2007 (a.a.O.).

  • VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07

    Keine Beihilfe für Lebenspartner

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der Kläger dagegen Klage erhoben (Parallelverfahren 2 K 256/07.KO).

    Er setzt sich dazu unter Bezugnahme auf seine Begründung im Verfahren 2 K 256/07.KO kritisch mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2006 auseinander, in dem der Anspruch eines in Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf Familienzuschlag der Stufe I verneint wurde.

    Die Klage des Klägers zur Frage der Einbeziehung seines Lebenspartners in die Beihilfe hat die Kammer mit Urteil vom 11. Oktober 2007 abgewiesen (2 K 256/07.KO).

    Hinsichtlich des sonstigen Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten dieses und des Verfahrens 2 K 256/07.KO und die zu beiden vorgelegten Verwaltungsakten verwiesen.

    Dies wurde bereits in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil der Kammer vom 11. Oktober 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO dargelegt.

    Dies hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO dargelegt (vgl. zudem BVerfG, Beschluss vom 20. September 2007, a.a.O.).

    Dies hat die Kammer in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO bezüglich der Verneinung von Beihilfeansprüchen für Lebenspartner ebenfalls bereits dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Diese bei Eheleuten typischerweise entstehende Schwierigkeit bei der Versorgungsabsicherung tritt bei Lebenspartnern nicht auf, da diese naturgemäß keine eigenen Kinder haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007 - 6 C 27.06 -).

    Damit dient die finanzielle Absicherung von Eheleuten einem für die Zukunft der Gesellschaft wesentlichen Anliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

    Die Förderung der Ehe zwischen Mann und Frau als Gemeinschaft, in der typischerweise Kinder geboren, gepflegt und erzogen werden, und die damit für den Fortbestand der Gesellschaft wichtig ist, ist ein rechtlich allgemein anerkanntes Ziel (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.), das durch die hier in Rede stehende Bevorzugung der Ehe nicht in unverhältnismäßigem Maße gefördert wird.

    Dies hat die Kammer in ihrem Urteil vom 10. November 2007 im Parallelverfahren 2 K 256/07.KO bezüglich der Verneinung von Beihilfeansprüchen für Lebenspartner ebenfalls bereits dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2007, a.a.O.).

  • VG Koblenz, 07.02.2006 - 6 K 871/05

    Keine Leistungen für gleichgeschlechtlichen Lebenspartner

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Der Lebenspartner des Klägers gehört, wie die Beklagte zu Recht festgestellt hat, zu keiner dieser Gruppen (vgl. auch VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006 - 6 K 871/05.KO -, nach juris).

    Aus dem gleichen Grund kann sich der Kläger nicht auf nicht-versorgungsrechtliche Regelungen berufen (so auch VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O.).

    Der Gesetzgeber darf eine typisierende Betrachtungsweise anstellen und vom bis dato nicht überholten Bild der Ehe als Vorstufe zur Familie (mit Kindern) ausgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 2007, DVBl. 2007, 439; VG Koblenz, Urteil vom 7. Februar 2006, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2007 - 2 A 10800/07

    Keine Pension nach 24 Tagen Ehe

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Wäre die Lebenspartnerschaft nur aus diesem Grund eingegangen worden, wäre dies ein besonderer Umstand, der eine Kürzung des Unterhaltsbeitrags rechtfertigen könnte (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Januar 2007 - 2 A 10800/07 -, nach juris).
  • VG Münster, 26.10.2006 - 11 K 1412/04
    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    b) Ein Verstoß gegen die Antidiskriminierungs-Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 ist aus dem gleichen Grund zu verneinen (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - 2 C 43/04 - VG Münster, Urteil vom 26. Oktober 2006 - 11 K 1412/04 - beide nach juris).
  • BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvL 29/83

    Arbeitsförderungsgesetz 1979

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Der allgemeine Gleichheitssatz gebietet, alle Menschen vor dem Gesetz gleich zu behandeln (BVerfGE 74, 9 ), und verpflichtet die Grundrechtsadressaten, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches entsprechend seiner Verschiedenheit und Eigenart ungleich zu behandeln (vgl. bereits BVerfGE 1, 14 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus VG Koblenz, 22.01.2008 - 2 K 1190/07
    Er ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ; 107, 218 ).
  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • VG Koblenz, 11.10.2007 - 2 K 256/07
    Dieses Begehren ist Gegenstand des Verfahrens 2 K 1190/07.KO.

    Zum sonstigen Sach- und Streitstand wird auf die Gerichtsakte dieses und des Verfahrens 2 K 1190/07.KO und die zu beiden Verfahren vorgelegten Verwaltungsakten verwiesen.

  • VG Karlsruhe, 10.02.2009 - 5 K 1406/08

    Familienzuschlag; Gleichstellung verheirateter und verpartnerter Beamter

    Die Kammer folgt insoweit jedenfalls im Ergebnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse v. 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06 - a.a.O. Rdnr. 13 ff. und v. 20.09.2007 - 2 BvR 855/06), des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 15.11.2007 - 2 C 33.06 - und, zur Hinterbliebenenversorgung, Urt. v. 25.07.2007 - 6 C 27.06 - BVerwGE 129, 129, sowie Beschl. v. 21.07.2008 - 6 B 33.08 - juris) und zahlreicher Instanzgerichte (OVG NW, Beschl. v. 30.09.2008 - 5 A 1110/06 - juris; VG Hannover, Urteile vom 20.11.2008 - 2 A 2293/08 u.a. - juris; VG Koblenz, Urt. v. 22.01.2008 - 2 K 1190/07.KO - juris; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 20.06.2007 - 1 K 1222/02 - juris; LG Karlsruhe, Urt. v. 24.10.2008 - 6 S 22/07 - juris).
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